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Als Minderjähriger an unseren Veranstaltungen teilnehmen:
Grundsätzlich gilt, das minderjährige unter dem vollendeten 18. Lebensjahr nicht nach 00:00 Uhr an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Mit der Vollmacht jedoch ist dies möglich. Lasst diese einfach von Euren Eltern unterschreiben und bringt Vollmacht und die dort genannte Aufsichtsperson mit.
Grundsätzlich gilt, das minderjährige unter dem vollendeten 18. Lebensjahr nicht nach 00:00 Uhr an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen dürfen. Mit der Vollmacht jedoch ist dies möglich. Lasst diese einfach von Euren Eltern unterschreiben und bringt Vollmacht und die dort genannte Aufsichtsperson mit.

